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Für Messer mit einer Klingenlänge von 4 cm:
Sicherheit auf dem Weindorf: Stadt weitet Waffenverbotszone vom 28.08. bis 08.09. aus
Die Stadt Stuttgart erlässt unter dem Eindruck der Ereignisse von Solingen eine ergänzende Verordnung, mit der die Waffen- und Messerverbotszone vorübergehend ausgedehnt wird.
Das Verbot gilt vom 28. August bis 8. September während der gesamten Öffnungszeit des Stuttgarter Weindorfs für dessen Veranstaltungsfläche. Von Sonntag bis Mittwoch greift die Regelung von 11.30 Uhr bis 23 Uhr und Donnerstag bis Samstag von 11.30 bis 24 Uhr. Unabhängig davon gilt das Verbot weiterhin freitags und samstags sowie vor Feiertagen im gesamten Bereich des Cityrings und im Stadtgarten von 20 Uhr bis 6 Uhr.
Die Verordnung ist eine behördliche Maßnahme in Ergänzung des umfassenden Sicherheitskonzepts der Veranstalter. Die Verordnung untersagt etwa das Mitführen von Messern ab einer Klingenlänge von vier Zentimetern. Sie erlaubt die Beschlagnahme von Gegenständen, die als gefährlich eingestuft werden.
Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper: „Wir haben uns in Absprache mit der Polizei dazu entschieden. Das Sicherheitskonzept der Veranstalter ist umfangreich und berücksichtigt die abstrakt hohe Gefährdung. Nach dem Anschlag von Solingen möchten wir nichts unversucht lassen, um die objektive und subjektive Sicherheit zu erhöhen. Es ist ein deutliches Signal: Jedes Messer, das mitgeführt wird, ist eines zu viel.“