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Natur im Stress wegen Trockenheit:

Unerlaubte Wasserentnahme aus Stuttgarter Bächen kann geahndet werden

| ZuZu Redaktion | Aktuelles

Bei anhaltender trockener Witterung sinken die Pegelstände der Stuttgarter Bäche erheblich. Der Wassermangel bedroht seltene Tier- und Pflanzenarten wie zum Beispiel den bundesweit stark gefährdeten Steinkrebs, der in einigen Stuttgarter Bächen immer noch in stabilen Populationen zu finden ist.

Nach der Fauna-Flora- Habitat-Richtlinie ist die Art europaweit geschützt. Unter dem Wassermangel leidet auch die Selbstreinigungskraft der Bäche. Wasserentnahmen verschärfen die Situation und können dazu führen, dass Gewässer streckenweise oder ganz trockenfallen. Die auf den Lebensraum angewiesene sogenannte Biozönose (wie Fische, Krebse und andere Kleinlebewesen) stirbt unweigerlich ab.

Niedrigwassersituationen an Stuttgarter Bächen mussten in den letzten Jahren immer wieder festgestellt werden. Sobald das Amt für Umweltschutz kritische Wasserstände für Tiere und Pflanzen als erreicht ansieht, werden verstärkte Kontrollen der Wasserbehörde gegen unerlaubte Wasserentnahmen durchgeführt. Die Wasserbehörde des Amts für Umweltschutz weist darauf hin, dass Wasserentnahmen, die über das Schöpfen mit Gefäßen in geringen Mengen, dem sogenannten Gemeingebrauch, hinausgehen, einer wasserrechtlichen Erlaubnis bedürfen. Der Einsatz mobiler Pumpen, aber auch das Aufstauen oder Absenken der Gewässer zur Wasserentnahme, ist nicht zulässig.
Die Wasserbehörde appelliert an die Verantwortung jedes Einzelnen, Wasserentnahmen an den Bächen bei Niedrigwasser zu unterlassen. Unerlaubte Wasserentnahmen können mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden. Bei kritischen Situationen wird das Amt für Umweltschutz verstärkt Kontrollen durchführen.